Öffentliche Auslegung der Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Weserbergland-Kaufunger Wald“ (LSGVO)

Bekanntmachung

 

Der Landkreis Göttingen beabsichtigt den Erlass einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Weserbergland-Kaufunger Wald“

 

Gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. Dezember 2023 (Nds. GVBl. S. 289) geändert worden ist, ist der Entwurf

 

vom 26.02.2024 bis 26.03.2024

 

bei der Samtgemeinde Dransfeld, Zimmer 32 während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können von jedermann während der Auslegungszeit bei der Samtgemeinde Dransfeld, Zimmer 32 und beim Landkreis Göttingen (Untere Naturschutzbehörde), Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, Zimmer 416 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

 

Die Unterlagen im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens können Sie unter dem unten stehenden link abrufen: