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Bekanntmachung Änderung des Flächennutzungsplanes für die Samtgemeinde Dransfeld im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans der Gemeinde Scheden „Solarpark Meensen"

Öffentliche Bekanntmachung

 

Änderung des Flächennutzungsplanes für die Samtgemeinde Dransfeld im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans der Gemeinde Scheden „Solarpark Meensen“ 


- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB 
- Bekanntmachung der frühzeitigen Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB 


Der Samtgemeindeausschuss Dransfeld hat für die Änderung des Flächennutzungsplans zunächst am 04.05.2023 seine Beschlussempfehlung ausgesprochen. Zusätzlich hat der Samtgemeinderat am 29.06.2023 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Gebiet der Samtgemeinde Dransfeld ausgewiesen werden. Dies gilt für die nach BauGB privilegierten Bereiche entlang der Schnellfahrstrecke Hannover-Würzburg sowie dem 
nach EEG förderfähigen 500-m-Korridor. Dabei soll die zulässige Gesamtfläche für den Ausbau von Freiflächen-Photovoltaik maximal 60 ha betragen. 
Der Samtgemeinderat Dransfeld hat daraufhin am 13.09.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Samtgemeinde Dransfeld im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans der Gemeinde Scheden „Solarpark Meensen“ beschlossen. Ebenfalls wurde der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.  


Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der Änderung des Flächennutzungsplanes (einschließlich der Begründung und aller vorliegenden Gutachten und Informationen) im Zeitraum vom   


14.06.2024 bis einschließlich 15.07.2024 


Gelegenheit gegeben, sich zu der Planung der Samtgemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch per Post oder zur Niederschrift im Rathaus abgegeben werden. 


Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung des Plangebiets zur Entwicklung eines Solarparks. Da der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Dransfeld landwirtschaftliche Flächen im Bereich des Plangebiets darstellt, wird der Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung „Solarpark Meensen“ geändert. 

 

Die Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungsplanes kann unter dem unten stehenden link abgerufen werden.
 

Kontakt zum Rathaus

Samtgemeinde Dransfeld
Kirchplatz 1
37127 Dransfeld

 

T: (0 55 02 ) 3020

F: (0 55 02 ) 302-14

E:

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