Elternbeiträge

Für die Inanspruchnahme dieser Kindertagesbetreuungsangebote zahlen die Eltern/ Erziehungsberechtigten Kostenbeiträge, deren Höhe sich nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, d.h., ihrem Einkommen unter Berücksichtigung der Anzahl ihrer Kinder richtet und die deshalb entsprechend gestaffelt sind.

 

Dies gilt nicht für das außerunterrichtliche Betreuungsangebot für Grundschulkinder (Nachschulbetreuung). Für dieses Zusatzgebot werden von den Eltern/Erziehungsberechtigten die Personalkosten deckende Einheitsbeiträge erhoben, deren Höhe abhängig ist von der Anzahl der an der Betreuung teilnehmenden Kinder.

 

Die Höhe der Elternbeiträge für die einzelnen Betreuungsangebote ist ersichtlich aus

  • den Sozialstaffelmodellen für das jeweilige Betreuungsangebot bzw.
  • der Rahmenvereinbarung zur Grundschulkinderbetreuung.

 

Benutzungstarif der Kindertagesstätten im Gebiet der Samtgemeinde Dransfeld

 

Neu: ---- SG Dransfeld - Benutzungstarif & Entgelttabellen ab dem 01-08-2018 ---

 

 

 

Beitragsfreier Besuch des Kindergartens

 

Zum 1.8.2018 ist für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung der Besuch der Kindergärten beitragsfrei.

 

Die Beitragsfreiheit besteht für einen Zeitraum von bis zu 8 Stunden Betreuung täglich. Für darüber hinaus gehende Betreuungszeiten werden entsprechend des aktuellen Stundensatzes Beiträge erhoben. Nicht von der Beitragsfreiheit erfasst sind Nebenleistungen wie zum Beispiel Verpflegungskosten.

 

Beitragsermäßigung


Die Samtgemeinde Dransfeld gewährt den Eltern/Erziehungsberechtigten für alle beitragspflichtig betreuten Kinder eine Geschwisterermäßigung. Besuchen mehrere Kinder gleichzeitig beitragspflichtig Einrichtungen der Samtgemeinde so ist für das erste Kind der volle Beitrag, für das zweite Kind der halbe und ab dem dritten Kind kein Beitrag mehr zu leisten.