Schöffenwahl 2023 - Rechtsprechung in Strafsachen: Für Schöffen- und Jugendschöffenamt bewerben
Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des 31.12.2023. Die Samtgemeinde Dransfeld muss Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen beziehungsweise Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aufstellen. Gesucht werden Männer und Frauen für das Schöffenamt, die am Amtsgericht Hann. Münden beziehungsweise am Landgericht Göttingen als ehrenamtliche Vertreterinnen oder Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden für die Amtsgerichte Duderstadt, Göttingen, Hann. Münden, Herzberg am Harz, Osterode am Harz sowie am Landgericht Göttingen gesucht.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre und dauert vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.
Schöffin oder Schöffe kann werden, wer zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und den Wohnsitz in der Samtgemeinde Dransfeld hat. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen müssen darüber hinaus nach § 35 des Jugendgerichtsgesetzes erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Die Bewerbungsfrist endet am 15.04.2023.
Nähere Informationen sind auf folgenden Internetseiten abrufbar: www.schoeffen.de oder www.schoeffen-nds-bremen.de.
Die notwendigen Bewerbungsformulare finden Sie unten angefügt im Bereich "Downloads"
Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Freitag unter der Rufnummer 05502/302-65 zur Verfügung.
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