Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024-2028
Der Rat der Samtgemeinde Dransfeld hat die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024-2028 beschlossen. Nach § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) wird diese Vorschlagsliste in der Zeit vom 16.06.2023 bis zum 23.06.2023 während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) im Rathaus, Zimmer 18, Kirchplatz 1, 37127 Dransfeld, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Nach § 37 GVG kann bis zum 30.06.2023 schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.
gez. Mathias Eilers
Mathias Eilers
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