Landkreis Göttingen -Presse Info 275/23 - Feldgehölzschauen: Regionalbeauftragte sind Ansprechpartner*innen beim Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft
Feldgehölzschauen: Regionalbeauftragte sind Ansprechpartner*innen beim Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft
In Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen bedürfen die Beseitigung oder der Rückschnitt von Flurgehölzen (Hecken und Gebüsche heimischer Arten) und außerhalb des Waldes stehender Bäume einer vorherigen Erlaubnis. Diese Erlaubnis kann bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beantragt werden. Die Regionalbeauftragten prüfen vor Ort im Rahmen einer sogenannten Feldgehölzschau, ob der Antrag genehmigt werden kann. Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen möglich, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt.
Regionalbeauftragter für die Samtgemeinde Dransfeld:
Herr Arnaschus 05546 18 97 / 0170 631 44 35
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ist es verboten, Bäume die außer-
halb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie
Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September
abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und
Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann eine Prüfung von Gehölzrückschnitten durch
die untere Naturschutzbehörde notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn besonders geschützte Biotope
(gem. § 30 BNatSchG und § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz, NAGBNatSchG) oder beson-
dere Artenschutzregelungen betroffen sind, beispielsweise die mögliche Zerstörung oder erhebliche
Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund.
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