+++ Wichtiger Hinweis zum Silvesterfeuerwerk +++
Die Samtgemeinde Dransfeld gibt keine Bereiche in ihrem Gemeindegebiet für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F1 und F2 frei.
In unmittelbarer Nähe von brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern oder Anlagen dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Definition: Feuerwerk, welches eine kleine Gefahr darstellt und für den Einsatz in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen ist) ohnehin NICHT gezündet werden. Das gilt insbesondere in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen. Unter dem Begriff der „unmittelbaren Nähe“ versteht der Gesetzgeber einen Sicherheitsabstand von 200 m (grundsätzliches Verbot nach dem Sprengstoffrecht, § 23 Verordnung zum Sprengstoffgesetz).
Das bedeutet für die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Dransfeld, dass nur in ganz wenigen Bereichen der einzelnen Orte ein Feuerwerk abgebrannt werden kann. Der Innenbereich in den Ortskernen, ist somit gänzlich ausgenommen. Insbesondere in diesen Bereichen gezündetes Feuerwerk kann große Schäden verursachen!
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Feuerwerk an Silvester um. Gezündet werden darf nach der Verordnung zum Sprengstoffgesetz an Silvester und Neujahr, also am 31.12. und 1.1.
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch: | geschlossen |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |